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   BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67   

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BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67 (https://dejure.org/1968,122)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1968 - IV C 30.67 (https://dejure.org/1968,122)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - IV C 30.67 (https://dejure.org/1968,122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 128
    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte Teileinrichtungen; Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Anwendung neuer Herstellungssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1969, 250
  • DVBl 1969, 272
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67
    Neue Einheitssätze können auf viele Jahre zurückliegende Herstellungsarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 81.66).

    Indessen können nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates neue Einheitssätze nicht ohne weiteres auf lange zurückliegende Bauarbeiten angewendet werden (Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - [ZMR 1969, 23]).

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67
    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Anwendung neuen Erschließungsrechtes eine Herstellung der Straße nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes voraussetzt (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [BVerwGE 18, 80]).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67
    Lediglich für den Fall, daß eine Teilherstellung auf Grund der Kostenspaltung bereits nach altem Recht abgerechnet worden ist, muß es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates hierbei bewenden (Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - [DWW 1968, 340]).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Ein Wertausgleich für z.B. lange zurückliegende Arbeiten ist, anders als für gemeindeeigene Grundstücke (§ 128 Abs. 1 Satz 2 BauGB), nicht zulässig (BVerwG, Urt. v. 6.12.1968, IV C 30.67, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3, juris Rn. 10).

    Dem kann durch prozentuale Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden, wenn das Preisgefüge um einen festzulegenden Satz von dem Preisstand abweicht, der der Ermittlung der Einheitssätze zugrunde lag (BVerwG, Urt. v. 6.12.1968, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

    Eine unter der Geltung des alten Rechts hergestellte Teilanlage einer bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes insgesamt noch nicht hergestellten Erschließungsanlage ist nur dann nach dem alten Recht abzurechnen, wenn die Kosten für ihre Herstellung bereits unter altem Recht abgespalten worden sind (Klarstellung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 23.66 und BVerwG IV C 30.67).

    Dem hat sich der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 30.67 (ZMR 1969, 250) jedoch nicht angeschlossen.

    Nach BVerwG IV C 81.66 (BVerwGE 30, 240; ZMR 1969, 23) und BVerwG IV C 30.67 (s.o.) können Einheitssätze, die nach der gegenwärtigen Kostenlage festgesetzt worden sind, auf lange zurückliegende Bauarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden.

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 28.71

    Erschließungsbeitragspflicht von beim Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes noch

    Alte Teilanlagen einer insgesamt (mit allen Teilanlagen) bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes noch nicht endgültig hergestellten Erschließungssanlage sind auch dann nach dem neuen Beitragsrecht abzurechnen, wenn die Anlieger zur Zeit der Herstellung für solche Anlagen nicht beitragspflichtig waren (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 30.67).

    Der erkennende Senat hat das bereits in Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 - (KStZ 1969, 167) ausgesprochen.

  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Zulässig ist es auch, die Einheitssätze an einen Baukostenindex zu binden (BVerwG, Urt. v. 6.12.1968, IV C 30/67, juris Rn. 10; Driehaus/Raden, 10. Aufl. 2018, § 14 Rn. 12 m.w.N.).

    "Nach BVerwG IV C 81.66 (BVerwGE 30, 240; ZMR 1969, 23) und BVerwG IV C 30.67 (s.o.) können Einheitssätze, die nach der gegenwärtigen Kostenlage festgesetzt worden sind, auf lange zurückliegende Bauarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden.

  • VG Köln, 16.06.2016 - 17 L 2405/15

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Beurteilung der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1968 - IV C 30.67 -, juris, Rdnr. 9 m.w.N.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rdnr. 32.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1968 - IV C 30.67 -, juris, Rdnr. 10, und vom 25. September 1968 - IV C 81.66 -, juris, Rdnr. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rdnr. 32.

  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 49.70

    Grundsatz der Kostendeckung - Ermittlung des Erschließungsaufwandes für die

    In diesem Falle müssen entweder Abschläge vom Einheitssatz gemacht oder die tatsächlichen Kosten in Ansatz gebracht werden (Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 81.66, IV C 92.66, IV C 30.67, IV C 21.68 und IV C 93.69).

    Nach dem Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 - (DVBl. 1969, 272; ZMR 1969, 250) können Einheitssätze, die nach der gegenwärtigen Kostenlage festgesetzt worden sind, nicht ohne weiteres auf lange zurückliegende Bauarbeiten angewendet werden.

  • BVerwG, 22.03.1971 - IV B 118.70

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Nach dieser Satzung konnte der Beitrag auch für die alten Teilmaßnahmen erhoben werden (BVerwG IV C 30.67 in ZMR 1969, 250).

    Soweit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG IV C 23.66 (ZMR 1968, 277) etwas anderes besagt, ist der Widerspruch durch Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - im Sinne der Entscheidung BVerwG IV C 30.67 behoben worden.

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (u.a. Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 [S. 8]) die Abrechnung einer Teilanlage durch Kostenspaltung nur gestattet, wenn diese Teilanlage endgültig hergestellt ist.
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75

    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts vermag auch der erkennende Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob § 4 Abs. 2 Nr. 4 EBG mit Bundesrecht vereinbar ist: Zutreffend berücksichtigt das Erschließungsbeitragsgesetz zwar die Unterschiede im Kostenniveau nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Herstellung der Entwässerungseinrichtungen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 -, BVerwGE 30, 240 [241], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 S. 7 [S. 9], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 21.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 4 S. 9 [10] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [S. 103]).
  • BVerwG, 07.02.1977 - 4 B 138.76

    Erschließungsfunktion von Randsteinen; Unzulässigkeit einer Kostenspaltung

    Das Berufungsurteil weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weder von dem Urteil des Senats vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - (BayVBl 1976, 281 ff; DÖV 1976, 347 ) noch von dem Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 - (BayVBl 1969, 354 ; DVBl 1969, 272 ) ab.

    Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 6. Dezember 1968 (aaO) zum Ausdruck gebracht, die Kostenspaltung dürfe nicht im Sinne einer "Atomisierung" derart verstanden werden, daß auch solche Baumaßnahmen abgespalten werden dürften, die später noch ergänzt oder verändert werden müssen.

  • BVerwG, 26.11.1976 - 4 B 117.76

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 63.69

    Abrechnung alter Teilmaßnahmen nach dem neuen Erschließungsrecht - Anwendung

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

  • BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73

    Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht;

  • BVerwG, 11.02.1977 - IV C 102.74

    Erschließungsaufwand

  • BVerwG, 22.04.1971 - IV B 13.71

    Abrechnung einer nach altem Recht nicht beitragsfähigen Beleuchtungsanlage nach

  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 88.81

    Einordnung einer Straße vor Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) als

  • BVerwG, 24.05.1976 - 4 B 71.76

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach der Zulässigkeit

  • BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge

  • BVerwG, 07.07.1981 - 8 B 111.81

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 18.05.1979 - 4 B 70.79

    Merkmale und Zeitpunkt der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 11.08.1975 - 4 B 104.75

    Herstellung einer Teilanlage vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) -

  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 69.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 34.71

    Verlangen eines Beitrags für die Herstellung einer Straßenbeleuchtung -

  • VGH Bayern, 11.11.1998 - 6 B 95.3558

    Erschließungsbeitragsrecht: Beitragsfähiger Aufwand, Honorarforderungen der

  • BVerwG, 26.05.1972 - IV B 24.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bessere Ableitung als

  • VG Hamburg, 27.05.2021 - 6 K 4968/15

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

  • VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 18 K 08.00824

    Straßenausbaubeitrag

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